Mit einer Wohngebäudeversicherung Ihr Haus absichern.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
• Wer schließt die Wohngebäudeversicherung ab?
Der Eigentümer ist für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung einer Immobilie verantwortlich.
• Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Eine Gebäudehaftpflichtversicherung deckt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Eigentümers durch das Gebäude ab. Vor allem bei vermieteten Immobilien ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung nötig.
• Wann ist eine Wohngebäudeversicherung kündbar?
Die Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich. Wird der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um ein weiteres Jahr.
• Kann man die Wohngebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?
Die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden darf auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. Da sie den Nebenkosten angesetzt werden darf, gehört die Wohngebäudeversicherung damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.
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