Betriebliche Altersvorsorge – Mit einer Betriebsrente, kommen Sie begünstigt zu mehr Rente.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

• Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine freiwillige Zusatzrente und ergänzt die gesetzliche Rente. Arbeitnehmer, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können einen Teil Ihres Bruttolohns direkt für eine betriebliche Altersvorsorge abzweigen.

• Wer zahlt die betriebliche Altersvorsorge?

Die bAV kann durch die Beitragszahlung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Die Beiträge können auch vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden (Direktversicherung).

• Wie hoch ist die betriebliche Altersvorsorge?

Für eine sich lohnende betriebliche Altersvorsorge gilt die Faustregel, dass der Arbeitgeber zu mindestens 20 Prozent sich am Beitrag beteiligt. Sollte der Zuschuss niedriger ausfallen, sollten Interessierte mithilfe eines Vorsorgeexperten durchrechnen, ob die bAV für sie persönlich sinnvoll ist.

• Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Die Direktversicherung ist die dabei am häufigsten gewählte Form dafür.

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